Möchte man den Verkehrswert ermitteln, dann steht in der Regel ein Immobilienkauf oder Verkauf an
Beim Thema Erbschaftssteuer oder Scheidung kann eine solche Verkehrswertermittlung nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen notwendig sein
Den Verkehrswert ermitteln
Um sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger zu ersparen, hilft eine Verkehrswertermittlung im Rahmen eines Verkehrsgutachtens. Bei einer solchen Verkehrswertermittlung kann auch festgestellt werden, welche Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft zu erwarten sind und ob die Immobilie dem angegebenen Kaufpreis entspricht. Der Verkehrswert Haus kann Ihnen auch bei der Kaufpreisverhandlung und einer eventuell anstehenden Finanzierung als sachliche Grundlage dienen.
Die Verkehrswertermittlung beim Verkauf einer Immobilie
Auch wenn sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bildet ein Verkehrsgutachten die Grundlage zur Verkaufspreisfindung. Nur so können Sie sich sicher sein, dass der Verkehrswert Haus dem richtigen Marktpreis entspricht und steigern so Ihre Erfolgsaussichten.
Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt, um den tatsächlichen Verkehrswert zu ermitteln. Die erarbeiteten Verkehrswertermittlungen bilden somit eine sachliche Grundlage zur Unterstützung der Kaufpreisverhandlung.
Verkehrswert Haus – bei Erbschaft und Schenkung
Wenn eine Erbschaft oder sogar die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes ansteht, sind oftmals nicht nur die Erben und Beschenkten, sondern auch das Finanzamt daran beteiligt. Dabei kann unter Umständen eine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer fällig werden. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert der übertragenen Immobilie oder Grundstückes, welcher auch als Marktwert bezeichnet wird.
Sollte der ermittelte Verkehrswert vom Finanzamt pauschal höher eingeschätzt werden, als der tatsächliche Wert, zahlt der Empfänger auch die entsprechend höhere Steuer. Nur durch eine Verkehrswertermittlung haben Sie die Möglichkeit die anfallenden Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern nach dem tatsächlichen Verkehrswert zuzahlen.
Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Lassen Sie den tatsächlichen Verkehrswert und somit den Marktwert Ihrer Immobilie von einem Sachverständigen berechnen.
Verkehrswertgutachten Kosten
Preis ab:
- Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich