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Energieausweis Kosten für Wohn- und Nichtwohngebäude – Bei beiden Gebäudeformen gibt es eine Energieausweis Pflicht!
Einen Energieausweis erstellen unsere Sachverständigen bei Wohngebäuden, zu denen alle Objekte zählen, die rein zu Wohnzwecken genutzt werden. Aber auch Nichtwohngebäude, dies sind gewerblich genutzte Gebäude, brauchen unter Umständen einen Energiepass. Für beide Gebäudearten besteht der Gesetzgeber, beim Verkauf oder bei der Neuvermietung, auf eine Energieausweis Pflicht. Energieausweis Kosten finden Sie hier:
Energieausweis Kosten:
Für den Energiebedarfsausweis
Für den Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Für den Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe)
Was ist ein Energiebedarfsausweis?
Der Energiebedarfsausweis wird rein nach der Substanz der Gebäudehülle inkl. der eingesetzten Heizungs- und Warmwassererwärmung berechnet. Bei den gewerblichen Objekten werden noch weitere Techniken wie Lüftung, Klima oder Beleuchtung in die Berechnung aufgenommen. Umgangssprachlich sprechen viele vom Energiepass, tatsächlich aber unterscheidet man entsprechend.
Was ist der Energieverbrauchsausweis?
Auch hier spricht man nicht von den Energiepass Kosten, sondern vom Energieverbrauchsausweis, bei diesem werden nur die Angaben zum jeweiligen Objekt mit den Verbrauchszahlen aus den letzten drei vollen zurückliegenden Jahren aufgenommen. Hieraus errechnet sich dann der Endenergieverbrauch des Gebäudes. Bei gewerblichen Objekten werden zusätzlich auch noch die Stromverbrauchszahlen für die Beleuchtung, sowie verschiedene Techniken die zum Gebäude gehören in die Berechnung mit berücksichtigt.