BAFA Antrag stellen – durch einen Sachverständigen und BAFA Energieberater
In unserem Netzwerk finden Sie Ihren Energieberater vor Ort zum BAFA Antrag und der BAFA Förderung
BAFA Energieberater
Im Rahmen Ihrer BAFA Förderung wird Sie Ihr Energieberater über die Möglichkeiten eines BAFA Antrags und BAFA Zuschusses informieren. Verschiedene energetische Beratungen und Berechnungen kann man hierdurch finanziell abdecken.
Vor jeder Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie steht eine ausführliche Energieberatung mit einer Bilanzierung, Wärmeschutznachweis des gesamten Gebäudes.
Diese Beratung und die Berechnungen, sowie das Sanierungskonzept werden durch der BAFA Förderung mit einem Zuschuss belohnt.
Ihr Berater unterstützt und hilft bei der Planung und Umsetzung der gesamten Sanierung. Zudem beantragt und überwacht Ihr Sachverständiger für Sie die umzusetzenden Maßnahmen.
BAFA Energieberater für die gesamte Immobilie
Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Zur Förderung zählen:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Den Fördersatz finden Sie auf der Seite www.bafa.de.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Baubegleitung kann mit gleichem Antrag bei der BAFA unter Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderfähigen Kosten bei der Baubegleitung sind für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 5.000 € und für Mehrfamilienhäuser pro Wohneinheit auf 2.000 € maximal aber bis 20.000 € gedeckelt.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.
Energieberater Kosten:
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