Energieausweis für Ihre Immobilie in Koblenz erstellen

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Sie benötigen einen neuen Energieausweis für Ihre Immobilie in Koblenz? So finden Sie einen geeigneten Ausweisaussteller in Koblenz. Erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema. Die Energieausweise haben das Ziel, Immobilien „energetisch“ vergleichbar zu machen. Welche Verbräuche und Energiekosten können Käufer und Mieter erwarten?

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Ihre Experten in Koblenz: Energieausweis jetzt erstellen lassen

56412 Girod
Jürgen Potrikus
Diplom Baustatiker
Ihr Sachverständiger, Gutachter und Energieberater für Neubau sowie Gebäude aller Art für Sie vor Ort.
44289 Dortmund
Deutsche Gutachten AG
Gutachten - Energieausweise - Kaufpreisberatung
Von Dortmund aus bietet die DG Deutsche Gutachten AG ihre umfangreichen Leistungen rund um die Beratung, Bewertung und Begutachtung von Immobilien bundesweit an.
57638 Neitersen
Karl-Heinz Schuh
Immobilien Sachverständiger
Mein Büro mit allen Mitarbeitern stehen Ihnen in den hier genannten Aufgaben für Sie zur Verfügung. Unser Ziel ist eine zufriedene Arbeit für und mit dem Kunden abzuliefern.

Energieausweis Koblenz: Deshalb braucht man einen Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein wesentliches Dokument für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter. Er gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft dabei, die Energieeffizienz und die damit verbundenen Kosten besser einschätzen zu können. Für Eigentümer, die ein Wohngebäude neu bauen oder vermieten, sanieren oder verkaufen wollen, ist ein Energieausweis seit 2009 Pflicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Jahr 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Die Kosten für die Erstellung des Ausweises trägt immer der aktuelle Eigentümer.

Ein gut erstellter Energieausweis ermöglicht es, verschiedene Immobilien hinsichtlich ihres Energieverbrauchs zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem trägt er dazu bei, das Bewusstsein für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu schärfen und somit den Energieverbrauch und die Umweltbelastung langfristig zu reduzieren.

Was ist der Energieverbrauchsausweis?

Auch hier spricht man nicht von den Energiepass Kosten, sondern vom Energieverbrauchsausweis, bei diesem werden nur die Angaben zum jeweiligen Objekt mit den Verbrauchszahlen aus den letzten drei vollen zurückliegenden Jahren aufgenommen. Hieraus errechnet sich dann der Endenergieverbrauch des Gebäudes. Bei gewerblichen Objekten werden zusätzlich auch noch die Stromverbrauchszahlen für die Beleuchtung, sowie verschiedene Techniken die zum Gebäude gehören in die Berechnung mit berücksichtigt.

Energieausweis Kosten für Wohn- und Nichtwohngebäude – Bei beiden Gebäudeformen in Koblenz gibt es eine Energieausweis Pflicht!

Einen Energieausweis erstellen unsere Sachverständigen bei Wohngebäuden, zu denen alle Objekte zählen, die rein zu Wohnzwecken genutzt werden. Aber auch Nichtwohngebäude, dies sind gewerblich genutzte Gebäude, brauchen unter Umständen einen Energiepass. Für beide Gebäudearten besteht der Gesetzgeber, beim Verkauf oder bei der Neuvermietung, auf eine Energieausweis Pflicht. Energieausweis Kosten finden Sie hier:

Energieausweis Kosten:

Für den Energiebedarfsausweis

Preis ab: €350,-inkl. gesetzlicher MwSt.

Für den Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Preis ab: €95,-inkl. gesetzlicher MwSt.

Für den Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe)

Preis ab: €380,-inkl. gesetzlicher MwSt.

Für die Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen, sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung, berechnen wir ab die aufgeführte Honorarpauschale.

Sämtliche Pauschalpreise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich ausschließlich Standartmäßig auf Wohngebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m². Alle Pauschalpreise enthalten bereits die An- und Abfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 30 km ab Sachverständigenbüro.

Enthaltene Leistungen:

  • Erstellen eines Energieverbrauchsausweis nach Angaben vom Eigentümer für alle Wohneinheiten /Gewerbeeinheiten
  • Benötigte Angaben können hier als PDF Datei runtergeladen werden

Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bauexpertenwelt.de

Zusatzleistung
Preis ab
Jede weitere Wohn- und Nutzfläche von je 100 m² zusätzlich zur Hauptleistung
50,00 €
Oder jede weitere Wohneinheit ab der 5. Wohnung zum Bedarfsenergieausweis Wohngebäude
50,00 €
Zusätzliche vor Ortbegehung und/oder Datenaufnahme durch den Energieberater
100,00 €
Mündliche vor Ort Energieberatung bis zu einer Wohnfläche von 200 m²
250,00 €
Abrechnung nach Stundensatz je angefangene Stunde
130,00 €

Energieausweis Koblenz: Welche Vorteile ergeben sich?

    • Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird selbst für Laien leicht verständlich dargestellt.
    • Eine Einschätzung der zukünftigen Energiekosten ist möglich.
    • Nützliche Empfehlungen für lohnenswerte Modernisierungsmaßnahmen werden bereitgestellt.
    • Der Energieverbrauch wird zu einem wichtigen Kriterium bei Kauf- oder Mietentscheidungen.
    • Vergleichbare Daten zum Energieverbrauch anderer Gebäude stehen zur Verfügung.
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Energieausweis Koblenz: Fragen & Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem, wenn es um Energieausweise in Koblenz geht, beraten wir Sie auch gerne persöhnlich.

Seit 2009 ist es verpflichtend, dass der Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung von Wohngebäuden und Wohnungen den potenziellen Käufern oder Mietern auf Anfrage vom Eigentümer vorgelegt wird.

Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss der Energieausweis nun bereits bei der Besichtigung des Objekts den Interessenten gezeigt und beim Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags übergeben werden.

Der leicht veränderte Energieausweis beinhaltet nun Effizienzklassen von A+ bis H, die einen jährlichen Energieverbrauch von unter 30 kWh/m² bis über 250 kWh/m² abbilden. Die Angabe dieser Effizienzklasse ist in Immobilienanzeigen für Wohngebäude vorgeschrieben, deren Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 erstellt wurde.

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichteinhaltung der Vorschriften drohen hohe Strafen von bis zu 15.000 Euro. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Ein Energieausweis wird ausschließlich für komplette Häuser ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Reihenhäuser und Doppelhaushälften werden dabei als eigenständige Häuser betrachtet. In Mehrfamilienhäusern, in denen die Wohnungen verschiedene Eigentümer haben, müssen diese eine gemeinsame Entscheidung über das Vorgehen treffen. In größeren Gebäuden übernimmt normalerweise ein Verwalter die Verantwortung für die Erstellung des Energieausweises und stellt diesen den Wohnungseigentümern bei Bedarf zur Verfügung.

Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits jetzt obligatorisch.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis.

Auch für alle beheizten oder gekühlten Nichtwohngebäude ist seit 2009 ein Energieausweis erforderlich. Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m², wie beispielsweise Wochenendhäuser, sowie Baudenkmäler sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Energieausweise sind ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.

Energie- und Wärmebedarfsausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, bleiben ebenfalls für 10 Jahre gültig, sofern sie auf Grundlage einer amtlichen Vorschrift erstellt wurden.

Es existieren zwei Typen von Energieausweisen: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis bewertet ein Experte den energetischen Status des Gebäudes. Dies umfasst die Analyse der Qualität der Außenwände, Decken, Fenster, Dächer und der Heizungsanlage. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet jedoch eine präzisere Einschätzung im Vergleich zum Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Hierbei werden mindestens die Verbrauchswerte der letzten drei Kalenderjahre oder Abrechnungsperioden herangezogen. Da individuelle Nutzungsverhalten in die Berechnung einfließt, liefert der Verbrauchsausweis eine weniger detaillierte Bewertung im Vergleich zum Bedarfsausweis.